spielplatz preise aktionen formulare anreise kontakt
Größere Ansicht
 

 
 
AGB
     
Allgemeine Bedingungen der KINDERSPIELFABRIK, Antje & Andreas R. Dörfer GbR für die Benutzung der KINDERSPIELfabrik (Stand: 01.09.2008)
Mit dem Betreten der KINDERSPIELfabrik werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der KINDERSPIELfabrik durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und
ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
 
 
 DISCLAIMER
 

(1) Die KINDERSPIELfabrik besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten , verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der KINDERSPIELFABRIK GbR, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
(2) Kindern ist der Besuch der KINDERSPIELfabrik nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben bei Kindern ab 10 Jahre ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die KINDERSPIELFABRIK GbR oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal der KINDERSPIELfabrik ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.
(4) Die Haftung der KINDERSPIELFABRIK GbR, ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die KINDERSPIELFABRIK GbR bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die KINDERSPIELFABRIK GbR haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der KINDERSPIELFABRIK GbR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
(5) Der Spielbereich der KINDERSPIELfabrik darf nicht mit Schuhen sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.
(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen des KINDERSPIELfabrik ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.
(7) Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken ist in der KINDERSPIELfabrik ebenfalls nicht gestattet.
(8) Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte der KINDERSPIELfabrik entstehen, haftet die KINDERSPIELFABRIK GbR nicht. Eine Haftung für die in der KINDERSPIELfabrik vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.
(9) Sämtliche Einrichtungen der KINDERSPIELfabrik sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
(10) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt
das Hausrecht innerhalb der KINDERSPIELfabrik aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der KINDERSPIELfabrik zu verweisen.
(11) Der Zutritt zur KINDERSPIELfabrik ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
(12) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Saalfeld. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist
vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

 
 


Mo - Fr 14 - 19 UHR
.....................................
Sa / So 10 - 19 UHR
.....................................
Feiertage
Ferien
10 - 19 UHR
 
Hier geht es zu unseren
Partnern >>
 

Popup-Blocker muss deaktiviert sein.
 
IMPRESSUM | AGB`s | copyright © 2008 Kinderspielfabrik | webartist: blonddesign.de